An dieser Stelle finden Sie einige häufig gestellte Fragen
Wie lauten die Übersetzungen von Fachausweis und Diplom in Fremdsprachen?
Hier finden Sie die Titel in englisch, französich und italienisch.
Wer darf die neuen Titel verwenden?
Seit 2003 heisst der ehemalige Buchhalter mit eidg. Fachausweis neu Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis. Der dipl. Buchhalter/Controller trägt den Titel dipl. Expertin/dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling. Alle Fachausweis- und Diplominhaber die ihre Prüfung im Jahr 2002 oder früher erfolgreich abgelegt haben, dürfen die neuen Titelbezeichnungen verwenden. Dies ist auch empfehlenswert, da im Revisionsaufsichtsgesetz diese Berufsbezeichnungen verankert sind.
Ist das Expertendiplom ein Bachelor-Abschluss?
Das eidgenössische Diplom Experte in Rechnungslegung und Controlling hat keine Anerkennung als Bachelor oder Master. Diese Titel dürfen nur von Universitäten und Fachhochschulen vergeben werden. Die Universität Zürich hat die Ausbildungen zum Fachausweis und dem Diplom in unserem Auftrag nach dem ECTS-Punktesystem bewertet. Beide Ausbildungen zusammen würden 180 ECTS-Punkte geben, was einem Bachelor-Abschluss entspricht.
Zusammen mit der Controller-Akademie hat der veb.ch mit der Berner Fachhochschule eine Ausbildung mit einem EMBA-Abschluss für Diplominhaber entwickelt. Weitere Infos hier.
Rechtsberatung
Der veb.ch ist ein Fachverband. Rechtsberatungen können wir unseren Migliedern nicht anbieten. Wer Mitglied beim KV Schweiz ist, kann sich dorthin wenden. Unentgeltliche Rechtsberatungen werden zu bestimmten Zeiten auch an allen Gerichten angeboten. Suchen Sie im Google mit den Begriffen unentgeltliche Rechtsberatung und dem Ort.
Warum verrechnet veb.ch MWST auf Seminar- und Lehrgangsgebühren?
Grundsätzlich sind Umsätze aus Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art (Art. 21 Abs. 2, Ziff. 11 lit. b, nMWSTG) von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Gem. Art. 22 Abs 1 nMWSTG besteht für Unternehmen die Möglichkeit, für bestimmte von der MWST ausgenommene Umsätze zu optieren. Der veb.ch hat für diese Leistungen optiert.
Ist das Rechnungsdatum oder das Kursdatum für die MWST massgebend?
Nein, denn Art. 10 der Preisbekanntgabeverordnung verlangt, dass man den Konsumenten den Endpreis inkl. MWST bekannt geben muss. Mit der Anmeldung zu einem Seminar/Lehrgang akzeptieren Sie den angegebenen Preis inkl. MWST.
Kann die Seminargebühr und die gastgewerbliche Verpflegung, auch wenn diese nicht gesondert in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuern geltend gemacht werden?
Ja, dies ist gem. Art. 28 nMWSTG im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit möglich. Eine Aufteilung zwischen der Seminargebühr und der gastgewerblichen Leistung ist somit nicht mehr möglich.
Ist das Rechnungsdatum oder das Kursdatum für die MWST massgebend?
Grundsätzlich gilt das Datum der Leistungserbringung, das heisst das Seminardatum (Art. 26 Abs. 2 lit. c nMWSTG). Die Vorsteuer kann somit in demjenigen Quartal zurückgefordert werden, an dem das Seminar stattgefunden hat. Wird die Rechnung vorher bezahlt, so zählt das Zahlungsdatum.
Wer kann Mitglied bei veb.ch werden?
Der veb.ch besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern.Aktivmitglieder sind diplomierte Experten in Rechnungslegung und Controlling, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit Fachausweis sowie alle gemäss gültigem Reglement der eidgenössischen Diplomprüfung für Experten in Rechnungslegung und Controlling zur Prüfung zugelassenen Personen.Passivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche dem veb.ch fachlich und gesellschaftlich verbunden sind. Der Jahresbeitrag ist CHF 120.- (Stand 2007). Anmeldung für Mitgliedschaft.
Wo können Gleichwertigkeitsanträge für ausländische Diplome gestellt werden?
Hier finden Sie alle Informationen.







