Empfehlungen des veb.ch

zum internen Kontrollsystem IKS und zu den Angaben über die Risikobeurteilung im Anhang

Autor: Dieter Pfaff, Prof. Dr. rer. pol., Vizepräsident des veb.ch, ist Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre am Institut für Rechnungswesen und Controlling (IRC) der Universität Zürich.

Mit dem Ziel einer verbesserten Corporate Governance – wie Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle – und der Anpassung an internationale Entwicklungen hat der Schweizer Gesetzgeber verschiedene Änderungen des Gesellschaftsrechts sowie des Revisionsaufsichtsgesetzes vorgenommen. So müssen Unternehmen ab Jahresrechnung 2008

  • ein IKS unabhängig von ihrer Rechtsform nachweisen, sofern sie der ordentlichen Revision unterliegen (Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR),sowie
  • unabhängig von ihrer Grösse und der Art der Revision Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung im Anhang machen(Art. 663b Ziff. 12 OR), sofern die Bilanzvorschriften für die AG anzuwenden sind.

Der vorliegende Leitfaden versucht, die Unsicherheit der Unternehmen zu reduzieren,indem Hinweise zur Ausgestaltung des IKS sowie zu den Angaben über die Risikobeurteilung im Anhang gegeben werden. Der Leitfaden wurde im Januar 2008 in einer Vernehmlassung unter allen veb.ch-Mitgliedern bereits in seinen wesentlichen Teilen vorgestellt und von über 90 % der antwortenden Mitglieder mit wenigen Ausnahmen gutgeheissen.

Der IKS-Leitfaden ist eine Broschüre mit 24 Seiten und kann bei der Geschäftsstelle veb.ch kostenlos bezogen werden oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Broschüre als PDF-Datei:

IKS_Leitfaden_2008.pdf