Das neue Rechnungslegungsrecht

Das von der Bundesversammlung am 23. Dezember 2011 verabschiedete neue Rechnungslegungsrecht (32. Titel des Obligationenrechts) schafft eine einheitliche Ordnung für alle juristischen Personen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 500‘000 CHF. Die Vorschriften enthalten jedoch klar differenzierte Anforderungen je nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens, eines Vereins oder einer Stiftung. Strengere Spezialgesetze bleiben zudem vorbehalten. Während sich bei kleinen und mittleren Unternehmen die Rechnungslegung auch weiterhin auf eine knapp gefasste Jahresrechnung – bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang – beschränkt, müssen grössere Unternehmen unter anderem einen Lagebericht sowie eine Geldflussrechnung erstellen und im Anhang zusätzliche Angaben offen legen. Unter bestimmten Bedingungen erfolgen die Anwendung eines anerkannten Rechnungslegungsstandards und/oder die Erstellung einer Konzernrechnung.
Die neue Rechnungslegung wird die Bilanzierenden im Unternehmen ebenso berühren wie die Abschlussprüfer, die Investoren oder andere Adressaten der Rechnungslegung. Erst das Wissen um die Änderungen wird es dem interessierten Betrachter erlauben, sich ein möglichst genaues Bild der künftigen «OR-Bilanz» zu machen. Bilanzierende sollten sich möglichst frühzeitig mit den Rechtsänderungen vertraut machen.
Diesem Ziel dient die von veb.ch herausgegebene Gegenüberstellung des neuen und alten Rechnungslegungsrechts. Die Synopsis wurde von den veb.ch Mitgliedern Stephan Glanz (Center of Excellence in Accounting) und Philipp Schill (AccTrea) sorgfältig erarbeitet,getreu dem Motto: aus der Praxis für die Praxis.
